Das Kleingedruckte: Nicht abschrecken lassen, aber es muß leider sein.
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AGBs
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Allgemeine Geschäftbedingungen, Liefer- und Zahlungsbedingungen
Geltung
- Für alle Geschäfte gelten allein unsere Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers verpflichteten uns nicht. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Die deutsche Fassung unserer Geschäftsbedingungen hat Vorrang vor einer fremdsprachigen.
- Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist Beilstein, Deutschland. Mit kaufmännischen Vertragspartnern ist Heilbronn Gerichtsstand, ebenso mit Vertragspartnern ohne allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland. Es gilt deutsches Recht.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, sind sie durch wirksame zu ersetzen, die dem beabsichtigten Zweck am nächsten kommen. Die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt.
Angebot, Lieferung, Zahlung
- Wir vermieten und verkaufen diverse Kleidung und Gegenstände für Motorradbeifahrer im Kindesalter. Im Folgenden wird nicht zwischen Kleidung und Gegenständen unterschieden.
- Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ihr Inhalt wird für uns erst mit unserer schriftlichen oder per Email versandten Auftragsbestätigung bindend. Das gilt auch für von uns genannte Termine und Fristen. Kommen wir in Verzug oder die Auftragsbestätigung entspricht nicht den Anfragen des Kunden, berechtigt das den Kunden zum Rücktritt. Ein Rücktritt vom Mietvertrag ist in diesem Fall sofort möglich und muss dem Vermieter unverzüglich mitgeteilt werden. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
- Der Vermieter ist verpflichtet, die bestellte Bekleidung zu liefern. Der Vermieter ist berechtigt, bestellte Bekleidung durch gleichwertige oder bessere Bekleidung zu ersetzen, falls er - aus welchem Grund auch immer - nicht in der Lage ist, das bestellte Mietgut zu liefern.
- Abrechnungsgrundlage sind die Miet- und Verkaufspreise, die in unserer bei Vertragsabschluß gültigen Preislisten aufgeführt sind. Diese Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Sie gelten ab unserem Firmensitz zuzüglich Verpackungs-, Transport- und Versicherungskosten.
- Die Dauer der Miete beträgt in der Regel mindestens 1 Monat (30 Tage) oder ein Vielfaches davon. Bei einer ausdrücklich gewünschten Mietdauer von weniger als 1 Monat (30 Tage) wird für jede nicht angefangene Woche einen Rabatt von 15% (also max. 45%) gewährt. Daher ist der Mietpreis der ersten Woche 55% der Monatsmiete.
- Mietpreise sind zu Beginn der Mietzeit durch Barzahlung, Überweisung auf unser Konto, oder Nachnahme fällig. Der Mietpreis ist ebenso bei Lieferung oder Abholung fällig. Räumen wir ein Zahlungsziel ein, ist der Rechnungsbetrag so anzuweisen, dass er uns innerhalb der gesetzten Frist zur Verfügung steht. Handelt es sich um umfangreiche oder längerfristig abzuwickelnde Miet- und/oder Kaufverträge, erstellen wir Akonto- und Zwischenabrechnungen. Diese Rechnungen sind sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig.
- Der Versand einer Lieferung erfolgt bei der durch den Kunden ausgewählten Versand-/Zahlungsart "Postpaket/Überweisung" erst nach dem Eingang der Zahlung auf unser Konto, sofern nichts anderes vereinbart wurde, per Postpaket. Die Portogebühren sind im Voraus zu leisten.
- Der Versand einer Lieferung erfolgt per "Postpaket mit Nachnahme" innerhalb von 3 Werktagen beziehungsweise zum gewünschten Termin, sofern dies durch die Versandart "Nachnahme" durch den Kunden gewünscht ist. In diesem Fall werden die Versandkosten in den Nachnamebetrag einkalkuliert. Sollte eine "Nachnahme"-Sendung durch den nicht entgegen genommen werden entstehen hierdurch dennoch Bearbeitungskosten in Höhe von € 10,-- die per Überweisung innerhalb zwei Wochen zu zahlen sind.
- Mit uns geschlossene Mietverträge sind Dienstverträge. Das gilt auch dann, wenn die Gegenständevermietung mit der Ausführung anderer Leistungen verbunden ist. Die Erweiterung zu einem Werksvertrag muss ausdrücklich und schriftlich vereinbart sein.
- Zum Kauf gelieferte Kleidung und Gegenstände bleiben unser Eigentum, bis der Kaufpreis vollständig bezahlt ist. Bis dahin ist ein Weiterverkauf an Dritte nur zulässig, wenn uns gegenüber kein Zahlungsverzug besteht und uns die Forderung aus dem Wiederverkauf unwiderruflich abgetreten wird.
- Zahlungsverzug tritt ohne Mahnung ein, sobald eine fällige Rechnung nicht termingerecht ausgeglichen ist. In diesem Fall sind wir berechtigt, alle offen Rechnungen zum sofortigen Ausgleich fällig zu stellen, Verzugzinsen von fünf % über dem Bundesbankdiskontsatz zu berechnen und weitere Verzugsschäden geltend zu machen.
- Ist eine unserer Lieferungen und Leistungen zu beanstanden, hat das sofort zu geschehen, spätestens innerhalb von drei Tagen nach deren Erbringung. Die Dreitagefrist entfällt, wenn die angemietet Gegenstände persönlich übergeben wurden. In diesem Fall muss die Leistung unmittelbar vor Ort abgenommen werden. Kommt der Mieter dieser Verpflichtung nicht nach, ersetzt unser internes Lieferungs- und Leistungsprotokoll die Abnahmebestätigung des Mieters. Die Darlegung einer Beanstandung - sie hat schriftlich zu erfolgen - obliegt dem Mieter, ebenso die Beweisführung. Eine eigenmächtige Preisminderung, Aufrechnung oder Einbehaltung ist ausgeschlossen.
Vertragablauf
- Die von uns gemietete Bekleidung darf nur für den vorgesehenen Zweck, als Schutzbekleidung für Motorrad-Beifahrer im Kindesalter, eingesetzt werden. Ein Einsatz für das Fahren sogenannter Mini-Bikes, Moto-Cross oder ähnlichem ist nicht zulässig.
- Jeder Mieter ist verpflichtet, uns vor Vertragsabschluß zu informieren, wo und unter welchen Bedingungen unsere Kleidung eingesetzt wird. Das gilt vor allem beim Einsatz unter erhöhtem Risiko (z. B. bei Geländefahrten, Wettbewerben) und einem Einsatz im Ausland. Unsere Zustimmung zu solchen Einsätzen erfordert gegebenenfalls den Abschluss einer Zusatzversicherung, zum Teil auch die Stellung einer erhöhten Kaution oder die Erfüllung anderer Auflagen. Nicht gestattet wird der Einsatz unter nicht-versicherbaren Risiken, ausgelöst durch Katastrophen, Unruhen, Krieg, usw.
- Die Mietzeit beginnt bei Selbstabholung in Beilstein mit der Übernahme der Gegenstände am Lager und endet dort mit deren Rückgabe. Erfolgt die Übernahme später als vereinbart, beginnt die Mietzeit zum vereinbarten Bereitstellungstermin. Gleiches gilt bei der Rückgabe: Erfolgt sie eher als vereinbart, bleibt es auch hier beim vereinbarten Termin. Der Tag der Übergabe und der Rücknahme zählen als volle Tage, wenn die Gegenstände vor 13 Uhr übernommen oder erst nach 11 Uhr zurückgegeben werden. Kommt ein Mietgegenstand nicht oder nur eingeschränkt zum Einsatz, mindert das die zu berechnende Mietzeit nicht.
- Beim Versand der Mietgegenstände beginnt der Mietzeitraum 2 Werktage nach dem Versand ab Lager (durchschnittliche Versanddauer). Die Ware muss so zum Versand aufgegeben werden, dass sie in der Regel zum Ende des Mietzeitraumes beim Verleiher ankommt, also 2 Tage vor dem eigentlichen Mietende.
- Wird die vereinbarte Mietzeit überschritten, fällt für jede weitere angefangene Woche ein voller Wochensatz, das ist 1/4 einer Monatsmiete, an. Außerdem hat der Mieter für entstandene Schäden, z.B. Mietausfall durch daraus resultierende Stornierungen, Ersatz zu leisten.
- Ein Rücktritt vom Mietvertrag ist uns schriftlich so früh wie möglich mitzuteilen. Geschieht das erst in der letzten Woche vor Vertragsbeginn, wird vom Mieter eine Entschädigung von 25 % des Auftragswerts zum Listenpreis, mindestens jedoch € 25.00, in Rechnung gestellt. Die Entschädigung beträgt 50 %, mindestens jedoch € 50.00, wenn uns der Rücktritt erst in den letzten zwei Tage vor Vertragsbeginn mitgeteilt wird.
- Alle Güter unseres Leihparks werden regelmäßig gewartet. Dennoch obliegt es dem Mieter, sich bei der Übernahme der Gegenstände nicht nur von deren Vollzähligkeit zu überzeugen, sondern auch ihre Gebrauchstüchtigkeit und einwandfreie Beschaffenheit zu prüfen oder von dem von ihm beauftragten Abholer prüfen zu lassen. Verzichtet der Mieter auf eine solche Prüfung oder ist sein Abholer dazu nicht in der Lage, hat er einen etwaigen Nachteil daraus sich selbst zuzuschreiben.
- Wir vermieten ab Lager, sodass das Transportrisiko allein beim Mieter liegt. Das gilt auch dann, wenn wir den Transport für ihn ausführen oder ausführen lassen. Rücklieferungen müssen frei Haus an unser Lager erfolgen.
- Bei der Rückgabe unserer Gegenstände bestätigen wir die empfangene Stückzahl und halten offensichtliche Fehlermängel sofort fest. Nicht bestätigt wird die Vollständigkeit der Mietobjekte und deren Freiheit von Mängeln. Eine Freistellung dieser Art ist erst nach fachgerechter Überprüfung möglich. Werden Mängel festgestellt, informieren wir den Mieter sofort.
- Befindet sich der Mieter in Zahlungsverzug, sind wir jederzeit berechtigt, den weiteren Einsatz der von uns gemieteten Gegenstände mit sofortiger Wirkung zu untersagen und deren Rückgabe zu verlangen. Zur Durchsetzung dieses Rechts hat uns der Mieter den Zugang zu allen Räumen zu ermöglichen, in denen sich unsere Gegenstände befinden.
Haftung / Kaution
- Der Mieter haftet nicht für eindeutig der normalen Abnutzung anzulastenden Schäden.
- Der Mieter haftet für jedes Mietobjekt uneingeschränkt vom Beginn der Mietzeit bis zur Rückgabe. Er haftet auch für Schäden durch höhere Gewalt sowie durch Beschlagnahmung, auch wenn sie nicht gerechtfertigt ist. Ebenso haftet der Mieter für alle Schäden, die er im Einsatz unserer Gegenstände anderen zufügt, gleichgültig ob es sich um Zufallsschaden handelt oder um einem Schaden infolge geringfügiger Fahrlässigkeit oder groben Verschuldens.
- Der Mieter haftet für jede Beschädigung oder Verlust der Mietobjekte bis zum Ende der vereinbarten Mietzeit. Die Haftung verlängert sich bei nicht rechtzeitiger Rückgabe bis zur erfolgten Rückgabe.
- Der Mieter trägt bei reparaturfähigen Beschädigungen die Reparaturkosten und bei nicht zu reparierenden Schäden oder Verlust den Wiederbeschaffungswert.
- Reparaturen an Mietgegenständen dürfen nicht vom Mieter vorgenommen oder veranlasst werden, sondern nur von uns. Ist eine Reparatur auf eine unsachgemäße Benutzung, falschen Einsatz oder überdurchschnittliche Abnutzung zurückzuführen, hat der Mieter die Kosten zu tragen und für die Zeit des Geschäftsausfalls im Leihpark Ersatz in Höhe des Mietpreises zu leisten.
- Unsere Gegenstände dürfen nur von Personen benutzt werden, die dafür geeignet sind. Dies gilt insbesondere bei Kleidung, bei der die Körpergröße den Kleidungsgegenständen entsprechen muss. Kleidungsgegenstände die offensichtlich zu klein gemietet wurden, dürfen nicht verwendet werden. Kleidungstücke, die zu groß gemietet wurden, sind in der Regel nicht verkehrssicher. Die gesetzlichen Sicherheitsvorschriften sind in jedem Fall einzuhalten. Die Umsetzung dieser Auflage obliegt dem Mieter.
- Schadensersatzansprüche des Mieters jeder Art und aus welchem Rechtsgrund auch immer, gleichgültig ob mittelbare oder unmittelbare Schäden, Sachschäden oder Personenschäden, sind ausgeschlossen, es sei denn, auf Seiten des Vermieters liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt. Auf unserer Seite ist damit eine Haftung für direkte und indirekte Schäden, die während der Benutzung eines Mietegegenstandes entstehen, ausgeschlossen. Das gilt auch bei grobem Verschulden eines Erfüllungsgehilfen sowie einer von uns zu vertretenden Fahrlässigkeit, wenn sie geringfügig ist.
- Der Mieter hinterlegt beim Vermieter eine Kaution in Höhe von € 50.00 zusammen mit der Bezahlung der Rechnung.
- Wird die Bekleidung in ordnungsgemäßem Zustand zurückgeliefert, erstattet der Vermieter die Kaution umgehend innerhalb von 21 Tagen per Überweisung auf das Konto des Mieters ohne Abzug zurück.
- Die Kaution wird im Schadensfall bis zur vollen Höhe für die Beseitigung der Mängel angerechnet. Darüber hinausgehende Kosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Ist der Einsatz der Kaution nicht in voller Höhe für die Beseitigung der Mängel notwendig, so wird der nicht verwendete Rest der Kaution per Überweisung innerhalb von 21 Tagen auf das Konto des Mieters überwiesen.
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Stand: 11.06.2010
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